Sie haben viele Füllungen, Kronen, sonstigen Zahnersatz oder Lücken in Ihrem Gebiss und über kurz oder lang ist absehbar, dass neue Versorgungen anstehen? Dann ist der Zeitpunkt richtig, über eine Zahnzusatzversicherung nachzudenken.
Oft kommt einem der Abschluss einer Versicherung erst dann in den Sinn, wenn schon Schäden am Gebiss festgestellt worden sind. Eventuell musste dann sogar schon mit der Behandlung begonnen werden. Zwar gibt es einen Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse, doch insbesondere bei umfassenderen Behandlungen können die privat zu tragenden Kosten weiterhin sehr hoch sein.
Worauf muss man aber im Dschungel der verschiedenen Versicherungsanbieter achten?
Zunächst kann unterschieden werden zwischen Tarifen mit Gesundheitsfragen und ohne. Darunter versteht man einen umfassenden Fragenkatalog zur gesundheitlichen Vorgeschichte, anhand dessen die Versicherung einen Patienten einstuft. Hier fällt es Patienten oft schwer, alle Fragen richtig zu beantworten. Es empfiehlt sich, bei Unsicherheiten mit dem Zahnarzt oder Versicherungsberater zu sprechen. Andernfalls droht im Schadensfall eine Ablehnung seitens der Versicherung.
Folgerichtig erscheinen Tarife ohne Gesundheitsfragen attraktiv, da sie zügig und ohne Aufwand genehmigt werden. Wichtig ist es hier, die allgemeinen Versicherungsbedingungen genau durchzulesen. Gegebenenfalls werden nämlich genau die Risiken ausgeschlossen, die ansonsten über die Gesundheitsfragen abgedeckt worden wären.
Wenn bereits Lücken im Gebiss vorhanden sind, sollte genau nachgeprüft werden, ob deren Versorgung ausdrücklich mitversichert ist. Sind die Lücken z.B. mit Brücken oder Implantaten versorgt, werden sie bei Vertragsabschluss nicht als Lücke eingestuft. Bei unversorgten Lücken sollte ein Tarif ausgewählt werden, der auch diese mit abdeckt oder aber das Wissen vorhanden sein, dass hierfür kein Versicherungsschutz gilt.
Manche Versicherungsgesellschaften haben Wartezeiten (i.d.R. 8 Monate) oder Staffelverträge. Hier dauert es eine gewisse Zeit, bis der Versicherungsschutz greift bzw. bis die vollen Leistungen in Anspruch genommen werden können. Generell sollte einem bewusst sein, dass Kosten für eine bereits laufende Behandlung in der Regel nicht versicherbar sind. Dies gilt auch schon, wenn lediglich Schäden diagnostiziert oder Röntgenbilder angefertigt wurden, selbst wenn noch kein Kostenplan bei der Krankenkasse beantragt wurde. Entscheidend ist hier der Eintrag in der Patientenakte.
Es gibt allerdings Versicherungsgesellschaften, die damit werben, dass laufende Kosten übernommen werden, wenn der Vertragsabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Behandlung erfolgt. Auch hier müssen die Versicherungsbedingungen genau studiert werden. Leistungen werden oft eingeschränkt oder lediglich der Festzuschuss der Krankenkasse verdoppelt, was beispielsweise bei einer teuren Implantatversorgung wenig bringt. Unter Umständen ist auch die Mindestlaufzeit verlängert oder der monatliche Beitrag überdurchschnittlich hoch.
Nichtsdestotrotz kann der Abschluss einer Versicherung auch nach Behandlungsbeginn eine Möglichkeit darstellen, den Eigenanteil erheblich zu senken.